Altbau
Höherer Energiebedarf
Drei Viertel der Wohngebäude wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1979 errichtet. Ihr Energiebedarf ist daher deutlich höher als der von Gebäuden, die danach gebaut wurden. In vielen Gebäuden wurden bereits Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt. Dennoch hat ein sehr hoher Anteil des Gebäudebestands weiterhin deutliches Energieeinsparpotenzial.
Mit substanziellen Sanierungsmaßnahmen kann hier die Energieeffizienz gesteigert werden, um so die Emissionen zu senken. Die Emissionen in diesem Sektor entstehen fast ausschließlich durch die Verbrennung von Energieträgern zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Dadurch sollte darauf geachtet werden, das Sanieren so zu gestalten, dass langfristig energiesparend geheizt wird.
(Quelle: Klimaschutz in Zahlen – Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik – Ausgabe 2018 S 42 f)
Fördermittelberatung
Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden bestehen umfangreiche
Fördermöglichkeiten. Unter anderem von:
- der staatlichen Investitionsbank KfW
KfW-Effizienzhaus 115, KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 85,
KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 55 - dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- der NRW.BANK
- Städten und Kommunen
Um die Förderung erhalten zu können, müssen je nach Förderprogramm unterschiedliche Kriterien erfüllt werden. Sodass Sie die entsprechend wirtschaftlichen und auf Ihr Vorhaben passenden Förderungen erhalten, beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Energieberatung im Bestand
Die Energieberatung im Bestand gründet auf der Analyse des bestehenden Gebäudes, die als Grundlage für die anschließenden Modernisierungsvorschläge dient.
Entsprechend wird in der Beratung ein Sanierungskonzept erstellt, welches den Zustand des Gebäudes und die Wünsche des Kunden berücksichtigt. Es werden konkret Schwachstellen aufgezeigt und Empfehlungen zur Beseitigung dargelegt.
Unser Vorgehen
1. Vor-Ort-Besichtigung
Aufnahme des energetischen Ist-Zustandes des Gebäudes und der zugehörigen Haustechnik
2. Beratungsgespräch
mit Aufnahme der Kundenwünsche
3. Berechnungen
Nutzung der Gebäudedaten zur Berechnung des Energiebedarfs, Vergleich mit dem vorhandenen Energieverbrauch
4. Sanierungsfahrplan
Erstellung eines Sanierungsfahrplans, Konzipieren der einzelnen Maßnahmen, Aufzeigen der Einsparmöglichkeiten, Schätzung der Kosten, Betrachtung der Amortisationszeit
5. Fördermöglichkeiten
Darstellung der Fördermöglichkeiten
6. Beratungsbericht
Aushändigung des Beratungsberichts
7. Erörterung
Erörterung der Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch
Nachweise
- Vorgeschrieben für Erlangung zur Baugenehmigung – bei Baubeginn mit einzureichen
- Energieausweis verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert
- Nachweis KFW-Einzelmaßnahmen „Bestätigung nach Durchführung
- Nachweis KFW-Effizienzhäuser „Bestätigung zum Antrag“ und „Bestätigung nach Durchführung“
-
EnEV-Nachweise
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